Ab Februar 2025 gilt die EU-KI-Verordnung (AI Act) verbindlich für alle Bildungseinrichtungen in der EU. Sie bringt neue Anforderungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Schulalltag und verpflichtet Schulen, Lehrkräfte und Mitarbeitende gezielt im Umgang mit KI zu schulen. Im Folgenden finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorgaben und praktische Tipps zur Umsetzung.
Die EU-KI-Verordnung unterscheidet vier Risikostufen für KI-Systeme und legt je nach Einsatzbereich unterschiedliche Anforderungen fest:
Wichtig: Schulen müssen für alle eingesetzten KI-Systeme – unabhängig vom Risiko – sicherstellen, dass das Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt
Seit dem 2. Februar 2025 sind Schulen gesetzlich verpflichtet, alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, entsprechend zu schulen. Ziel ist es, einen sachkundigen, reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit KI zu gewährleisten.
Die Schulungen müssen folgende Inhalte abdecken:
Die Tiefe der Schulung richtet sich nach dem Einsatzbereich:
1. KI-Inventur durchführen
2. Schulungsbedarf ermitteln
3. KI-Use-Policy und Dokumentation
4. Verantwortlichkeiten festlegen
5. Transparenz und Kommunikation
6. Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung
Die EU-KI-Verordnung stellt Schulen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, KI verantwortungsvoll und zukunftsorientiert zu integrieren. Mit einer strukturierten Bestandsaufnahme, gezielten Schulungen und klaren Verantwortlichkeiten schaffen Sie die Grundlage für einen sicheren und rechtssicheren KI-Einsatz im Schulalltag.
Handeln Sie jetzt und machen Sie Ihre Schule fit für die KI-Zukunft!
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