Die neue EU-KI-Verordnung: Was Schulen und Lehrkräfte ab 2025 wissen müssen

Ab Februar 2025 gilt die EU-KI-Verordnung (AI Act) verbindlich für alle Bildungseinrichtungen in der EU. Sie bringt neue Anforderungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Schulalltag und verpflichtet Schulen, Lehrkräfte und Mitarbeitende gezielt im Umgang mit KI zu schulen. Im Folgenden finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorgaben und praktische Tipps zur Umsetzung.

Überblick: Was regelt die EU-KI-Verordnung für Schulen?

Die EU-KI-Verordnung unterscheidet vier Risikostufen für KI-Systeme und legt je nach Einsatzbereich unterschiedliche Anforderungen fest:

  • Minimales Risiko: KI-gestützte Rechtschreibprüfungen oder Übersetzungstools – keine besonderen Vorgaben.
  • Begrenztes Risiko: Chatbots oder generative KI-Tools – Transparenzpflichten, z.B. Kennzeichnung als KI.
  • Hohes Risiko: Systeme zur automatisierten Bewertung, Verhaltensanalyse oder Entscheidungsfindung – strenge Auflagen, u.a. Nachvollziehbarkeit, menschliche Kontrolle und Beschwerdemechanismen.
  • Verbotene KI: Systeme zur Emotionserkennung, Echtzeit-Gesichtserkennung oder Verhaltensmanipulation sind im Bildungsbereich untersagt

Wichtig: Schulen müssen für alle eingesetzten KI-Systeme – unabhängig vom Risiko – sicherstellen, dass das Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt

Seit dem 2. Februar 2025 sind Schulen gesetzlich verpflichtet, alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, entsprechend zu schulen. Ziel ist es, einen sachkundigen, reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit KI zu gewährleisten.

 

Die Schulungen müssen folgende Inhalte abdecken:

  • Grundverständnis, wie KI funktioniert und wie sie Entscheidungen trifft
  • Erkennen von Chancen und Risiken beim Einsatz von KI
  • Richtiger Umgang mit KI-generierten Inhalten (z.B. Überprüfung, kritische Reflexion)
  • Erkennung und Umgang mit möglichen Verzerrungen und Diskriminierungen durch KI
  • Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Tiefe der Schulung richtet sich nach dem Einsatzbereich:

  • Für Lehrkräfte, die mit hochriskanten KI-Systemen arbeiten (z. B. automatisierte Notenvergabe), ist eine vertiefte Schulung zu Aufsicht, Bias-Erkennung und Interventionsmöglichkeiten erforderlich.
  • Für den Einsatz von KI in der Unterrichtsvorbereitung oder Administration genügt meist eine Basisschulung.

Schulungspflicht: Was bedeutet das konkret?

Praktische Tipps zur Umsetzung im Schulalltag

1. KI-Inventur durchführen

  • Erfassen Sie alle KI-Tools, die in Ihrer Schule genutzt werden (Unterricht, Verwaltung, Kommunikation).
  • Ordnen Sie diese den Risikokategorien zu.

2. Schulungsbedarf ermitteln

  • Analysieren Sie, welche Mitarbeitenden welche Tools nutzen und welchen Schulungsbedarf sie haben.
  • Planen Sie gezielte, rollenbasierte Fortbildungen.

3. KI-Use-Policy und Dokumentation

  • Entwickeln Sie eine verbindliche KI-Nutzungsrichtlinie für Ihre Schule.
  • Führen Sie ein KI-Register, in dem alle eingesetzten Systeme und deren Risikokategorie dokumentiert sind.

4. Verantwortlichkeiten festlegen

  • Benennen Sie bis spätestens August 2025 einen KI-Compliance-Beauftragten, der/die die Einhaltung der Vorgaben koordiniert.

5. Transparenz und Kommunikation

  • Machen Sie transparent, wann und wie KI im Schulalltag eingesetzt wird.
  • Informieren Sie auch Schüler*innen und Eltern über den KI-Einsatz und deren Rechte.

6. Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung

  • Überprüfen Sie regelmäßig die eingesetzten KI-Systeme auf Risiken, Fairness und Datenschutz.
  • Passen Sie Schulungen und Richtlinien kontinuierlich an neue Entwicklungen an.

Fazit

Die EU-KI-Verordnung stellt Schulen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, KI verantwortungsvoll und zukunftsorientiert zu integrieren. Mit einer strukturierten Bestandsaufnahme, gezielten Schulungen und klaren Verantwortlichkeiten schaffen Sie die Grundlage für einen sicheren und rechtssicheren KI-Einsatz im Schulalltag.

 

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